Vorgehen, Honorar und Abrechnung

Erstgespräch und Kennenlernen

Ein Erstgespräch dient vor Beginn jeder Zusammenarbeit dazu die Ansprüche und Erwartungen abzustimmen, Möglichkeiten anzusprechen und sich kennenzulernen.

Das Erstgespräch dauert zwischen 15 und 20 Minuten und wird von mir nicht in Rechnung gestellt.

Im Erstgespräch wird auch die Dauer und die für mich auflaufenden Kosten besprochen sowie ihre Wünsche und Möglichkeiten ihrer gewählten Zahlung an mich.

Das Erstgespräch findet in meinen Räumlichkeiten in Königsdorf statt, anschließend können bei Bedarf auch Hausbesuche durchgeführt werden.


Gemeinsame Arbeit

Mein weitgehend humanistisch ausgerichteter Ansatz für die Arbeit ist klientenzentriert und lösungsfokussiert. Jeder Mensch ist selbst der Experte für sein Leben und seine Situation, er benötigt lediglich Unterstützung um mit der für ihn passenden Strategie seine Lösung zu finden.

Mit unterschiedlichen Verfahren und Ansätzen wird die Wahrnehmung, das Bewusstsein geschärft. Hierzu kann auch Biofeedback eingesetzt werden. Neurologisch fundierte Verfahren die insbesondere zur Steigerung der kognitiven Leistungsfähigkeit alt und jung eingesetzt werden, gehören ebenfalls dazu.


Schweigepflicht (Privatpersonen)

Ich unterliege der Schweigepflicht, es erfährt niemand ohne ihre schriftliche Einwilligung von Teilnahme und Inhalt der Sitzungen.


Honorar und Abrechnung für Privatpersonen

Jede Sitzung dauert mindestens 50 Minuten und üblicherweise nicht länger als eine Stunde.

Um meine Dienste dauerhaft anbieten zu können benötige ich einen gewissen monätären Ausgleich für meine investierte Zeit, meine permanenten Fortbildungen und ggf. eingesetzte Geräte (z.B. Biofeedback). 

Mir ist es wichtig allen interessierten Menschen die Möglichkeit einer Unterstützung anzubieten, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Für bestimmten Personengruppen (z.B. Schülern, Studenten, Menschen in finanziellen Nöten) werden wir Lösungen finden die für sie gut und machbar sind.
Wir besprechen dies im Erstgespräch zusammen mit der zu erwartenden Dauer der Zusammenarbeit.

Das besprochene Honorar sollten sie aus abrechnungstechnischen Gründen bitte direkt nach jeder Sitzung in bar begleichen oder im Voraus überweisen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten leider üblicherweise nicht.
Einzelne Privat-Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten manchmal, ganz oder teilweise. Fragen sie hier bitte explizit bei ihrer Versicherung nach ob bei ihnen Kosten für Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie übernommen werden.

Selbstverständlich erhalten sie von mir eine Rechnung die sie bei der Steuererklärung angeben können.


Honorar und Abrechnung für Firmen und Unternehmen

Mein Satz für Unternehmen ergibt sich nach den Anforderungen und dem Aufwand für meine Tätigkeit vor Ort. 

Die Rahmenbedingungen und Zahlungsweisen werden jeweils individuell festgelegt.